Kurz gesagt: Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du in der Schweiz wohnst, in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate Beiträge bezahlt hast, vermittlungsfähig bist und dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV meldest (Art. 8 AVIG, Art. 13 AVIG, Art. 17 AVIG). Das Taggeld beträgt 70 oder 80 % des versicherten Verdienstes (höchstens 148 200 Franken pro Jahr) und wird je nach Alter und Beitragszeit für 200 bis 520 Tage ausgerichtet (Art. 22 AVIG, Art. 27 AVIG).
Verlierst du deine Stelle, ist das oft ein grosser Einschnitt. Umso wichtiger ist die Frage: Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz?
Grundvoraussetzungen für Arbeitslosengeld
Damit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausgerichtet werden, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein (Art. 8 Abs. 1 AVIG):
- Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfall: Du musst ganz oder teilweise arbeitslos sein und einen anrechenbaren Arbeitsausfall erleiden.
- Beitragszeit: Du musst in den zwei Jahren vor der Anmeldung mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben (Art. 9 AVIG, Art. 13 AVIG). Konntest du diese Zeit wegen Ausbildung, Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder etwa nach einer Trennung oder Scheidung nicht erfüllen, kannst du von der Beitragszeit befreit sein und erhältst dann höchstens 90 Taggelder (Art. 14 AVIG).
- Vermittlungsfähigkeit: Willst du Arbeitslosengeld beziehen, musst du bereit, in der Lage und berechtigt sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen (Art. 15 AVIG).
- Wohnsitz in der Schweiz: Du musst tatsächlich in der Schweiz wohnen, die blosse Anmeldung bei der Gemeinde genügt nicht (Art. 8 Abs. 1 lit. c AVIG). Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung gelten als hier wohnend, solange sie sich mit einer Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit tatsächlich in der Schweiz aufhalten (Art. 12 AVIG).
- Alter: Du musst die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und das AHV Referenzalter noch nicht erreicht haben (Art. 8 Abs. 1 lit. d AVIG).
- Anmeldung beim RAV: Du musst dich möglichst frühzeitig, spätestens am ersten Tag, für den Arbeitslosengeld beansprucht wird, beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bzw. der zuständigen kantonalen Amtsstelle melden; rückwirkend gibt es keine Leistungen (Art. 17 Abs. 2 AVIG). Am besten meldest du dich schon während der Kündigungsfrist an. Organisation und Abläufe sind kantonal unterschiedlich.
- Arbeitsbemühungen: Du musst die Kontrollvorschriften erfüllen und nachweisbar Arbeit suchen, und zwar bereits während der Kündigungsfrist (Art. 17 Abs. 1 AVIG). Sonst drohen Einstelltage (Art. 30 AVIG).
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen findest du auf LAWGO.online.
Höhe der Arbeitslosenentschädigung
Das Taggeld beträgt 80 % des versicherten Verdienstes (Art. 22 AVIG). Nur 70 % erhalten Personen, die keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren haben, deren volles Taggeld über 140 Franken liegt und die keine IV Rente von mindestens 40 % beziehen. Musst du Kinder unterhalten, erhältst du zusätzlich einen Zuschlag in der Höhe der Familienzulagen.
Als versicherter Verdienst gilt der Durchschnittslohn der letzten 6 Beitragsmonate oder, falls höher, der letzten 12 Beitragsmonate (Art. 23 AVIG, Art. 37 AVIV). Er beträgt höchstens 148 200 Franken pro Jahr (Art. 22 UVV) und mindestens 500 Franken pro Monat (Art. 40 AVIV).
Detaillierte Beispiele und Berechnungen kannst du unter anderem auf LAWGO.online nachlesen.
Dauer des Anspruchs
Wie lange Arbeitslosengeld ausgerichtet wird, hängt insbesondere vom Alter, von der Dauer der Beitragszeit und von der persönlichen Situation ab. Innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist gelten folgende Höchstzahlen (Art. 27 AVIG):
- 200 Taggelder: Personen bis 25 Jahre ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern.
- 260 Taggelder: bei mindestens 12 Monaten Beitragszeit.
- 400 Taggelder: bei mindestens 18 Monaten Beitragszeit.
- 520 Taggelder: bei mindestens 22 Monaten Beitragszeit für Personen ab 55 Jahren oder mit einer IV Rente von mindestens 40 %.
- 90 Taggelder: bei Befreiung von der Beitragszeit.
Wirst du in den letzten vier Jahren vor dem AHV Referenzalter arbeitslos, kannst du zusätzlich bis zu 120 Taggelder erhalten.
Informationen zu typischen Anspruchsdauern findest du auf LAWGO.online.
Wann wird das Arbeitslosengeld gekürzt?
Vor dem ersten Taggeld gilt eine allgemeine Wartezeit von 5 Tagen. Personen ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern haben je nach Höhe des versicherten Verdienstes eine Wartezeit von 10, 15 oder 20 Tagen (Art. 18 AVIG).
Zudem wird die Anspruchsberechtigung für eine bestimmte Anzahl Tage eingestellt, wenn die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet ist, etwa bei eigener Kündigung ohne neue Stelle, bei einem Verzicht auf Lohnansprüche gegenüber dem Arbeitgeber oder bei ungenügenden Arbeitsbemühungen (Art. 30 AVIG).
Häufige Fragen
Wie lange muss ich gearbeitet haben?
Du brauchst mindestens 12 Monate beitragspflichtige Beschäftigung in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit (Art. 13 AVIG).
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Das Taggeld beträgt 80 % deines versicherten Verdienstes. Hast du keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und liegt dein Taggeld über 140 Franken, sind es 70 % (Art. 22 AVIG).
Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?
Je nach Alter und Beitragszeit erhältst du zwischen 200 und 520 Taggelder, bei Befreiung von der Beitragszeit höchstens 90 (Art. 27 AVIG).
Wann muss ich mich beim RAV anmelden?
Möglichst früh, spätestens am ersten Tag, für den du Arbeitslosengeld beanspruchst. Rückwirkend gibt es keine Leistungen (Art. 17 AVIG).
Bekomme ich Geld, wenn ich selbst kündige?
Grundsätzlich ja, aber bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit wird deine Anspruchsberechtigung für eine gewisse Anzahl Tage eingestellt (Art. 30 AVIG).
Fazit
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst – insbesondere genügend Beitragszeit, Vermittlungsfähigkeit, Wohnsitz in der Schweiz und rechtzeitige Anmeldung beim RAV.
Willst du wissen, ob und in welchem Umfang du im Einzelfall Anspruch hast, kannst du dies unkompliziert auf LAWGO.online prüfen – schnell, verständlich und mehrsprachig.
