Zum Hauptinhalt springen
Sozialversicherungsrecht

IV-Rente: Ab wann besteht ein Anspruch?

Redaktion LAWGO·Aktualisiert am ·4 Min. Lesezeit
AHV/IV in der Schweiz: Ab wann habe ich Anspruch auf eine IV-Rente?

Kurz gesagt: Eine IV-Rente gibt es, wenn du ein Jahr lang durchschnittlich mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig warst, danach zu mindestens 40 Prozent invalid bist und Eingliederungsmassnahmen nicht helfen (Art. 28 IVG). Die Rente beginnt frühestens sechs Monate nach der Anmeldung bei der IV, darum solltest du dich früh anmelden (Art. 29 IVG). Seit 2022 wird die Rentenhöhe stufenlos nach dem IV-Grad berechnet (Art. 28b IVG).

Eine Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass jemand dauerhaft arbeitsunfähig wird. Viele Betroffene fragen sich dann: Ab wann habe ich Anspruch auf eine IV-Rente?

Grundsätzliche Voraussetzungen

Damit eine IV-Rente zugesprochen wird, müssen alle diese Bedingungen erfüllt sein (Art. 28 Abs. 1 IVG):

  • Wartejahr: Du warst während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig.
  • Invaliditätsgrad: Nach Ablauf dieses Jahres bist du zu mindestens 40 Prozent invalid. Der IV-Grad ergibt sich aus dem Vergleich des Einkommens, das du ohne Gesundheitsschaden erzielen könntest, mit dem Einkommen, das dir trotz Gesundheitsschaden noch zumutbar ist (Art. 28a IVG, Art. 16 ATSG).
  • Eingliederung vor Rente: Deine Erwerbsfähigkeit lässt sich mit zumutbaren Eingliederungsmassnahmen (z. B. Umschulung, Arbeitsvermittlung) nicht wieder herstellen oder verbessern. Eine Rente wird erst zugesprochen, wenn die Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (Art. 8 IVG, Art. 28 Abs. 1bis IVG).
  • Beitragsjahre: Bei Eintritt der Invalidität hast du während mindestens drei Jahren Beiträge geleistet (Art. 36 IVG).

Höhe der Rente

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für neue Renten ein stufenloses System. Die Rente wird in Prozent einer ganzen Rente festgelegt (Art. 28b IVG):

  • IV-Grad 40 bis 49 Prozent: 25 Prozent einer ganzen Rente bei 40 Prozent, für jeden weiteren Prozentpunkt 2,5 Prozent mehr (bei 49 Prozent also 47,5 Prozent).
  • IV-Grad 50 bis 69 Prozent: Der Anteil entspricht dem IV-Grad, bei 60 Prozent also 60 Prozent einer ganzen Rente.
  • IV-Grad ab 70 Prozent: ganze Rente.

Die bisherigen Viertels-, halben, Dreiviertels- und ganzen Renten gelten nur noch übergangsrechtlich für ältere Renten.

Die Beträge entsprechen jenen der AHV-Altersrente (Art. 37 IVG) und hängen von deinem bisherigen Einkommen und deinen Beitragsjahren ab. Eine ganze Rente beträgt 2026 bei voller Beitragsdauer mindestens 1260 und höchstens 2520 Franken pro Monat. Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Beträge auf 1280 und 2560 Franken (Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. Oktober 2026).

Anmeldung und Beginn

Eine IV-Rente wird nicht erst im Pensionsalter ausgerichtet, sondern bereits dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist dabei nicht nur, ab wann die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde, sondern auch, wann du dich bei der IV angemeldet hast:

Konkreten Fall prüfen lassen
Du hast eine konkrete Frage? Unser KI-Assistent gibt dir eine Einschätzung mit Quellen aus Gesetz und Rechtsprechung.
Jetzt Frage stellen
  • Du meldest dich bei der IV-Stelle an (Art. 29 ATSG).
  • Der Rentenanspruch entsteht frühestens sechs Monate nach der Anmeldung und frühestens im Monat nach deinem 18. Geburtstag (Art. 29 Abs. 1 IVG).
  • Solange du ein IV-Taggeld beanspruchen kannst, entsteht kein Rentenanspruch (Art. 29 Abs. 2 IVG).

Wer sich spät anmeldet, verliert also Rentenmonate. Eine frühe Anmeldung ermöglicht zudem rechtzeitige Eingliederungsmassnahmen.

Die IV-Rente endet, wenn du das AHV-Referenzalter erreichst; dann wird sie durch die Altersrente abgelöst (Art. 30 IVG).

Unfall und Pensionskasse

Nach einem Unfall besteht zusätzlich ein Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung, und zwar bereits ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent (Art. 18 UVG). Prüfe auch, ob deine Pensionskasse eine Invalidenleistung ausrichtet.

Wenn du mit dem Entscheid nicht einverstanden bist

  • Vorbescheid: Die IV-Stelle teilt dir den geplanten Entscheid zuerst mit einem Vorbescheid mit. Innert 30 Tagen kannst du Einwände vorbringen (Art. 57a IVG).
  • Beschwerde: Gegen die Verfügung gibt es keine Einsprache, sondern direkt die Beschwerde an das Versicherungsgericht am Ort der IV-Stelle, innert 30 Tagen (Art. 69 IVG, Art. 60 ATSG). Das Verfahren kostet 200 bis 1000 Franken.

Häufige Fragen

Ab welchem IV-Grad gibt es eine Rente?

Ab 40 Prozent, nach einem Wartejahr mit durchschnittlich mindestens 40 Prozent Arbeitsunfähigkeit (Art. 28 IVG).

Wann beginnt die Rente?

Frühestens sechs Monate nach der Anmeldung und frühestens im Monat nach dem 18. Geburtstag (Art. 29 IVG).

Wie hoch ist die IV-Rente?

Der Anteil an einer ganzen Rente richtet sich stufenlos nach dem IV-Grad, ab 70 Prozent gibt es eine ganze Rente (Art. 28b IVG). Die Beträge entsprechen der AHV-Altersrente (Art. 37 IVG), 2026 zwischen 1260 und 2520 Franken pro Monat bei voller Beitragsdauer.

Wie viele Beitragsjahre brauche ich?

Mindestens drei Jahre bei Eintritt der Invalidität (Art. 36 IVG).

Wie wird der IV-Grad berechnet?

Durch Vergleich des Einkommens ohne Gesundheitsschaden mit dem zumutbaren Einkommen danach (Art. 16 ATSG).

Fazit

Ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach einem Wartejahr zu einem IV-Grad von mindestens 40 Prozent führt und Eingliederungsmassnahmen nicht ausreichen. Melde dich früh bei der IV an, denn die Rente beginnt frühestens sechs Monate nach der Anmeldung.

Da jeder Fall individuell ist, empfiehlt sich eine genaue Prüfung. Auf LAWGO kannst du deine Situation in eigenen Worten schildern und erhältst eine verständliche Ersteinschätzung mit Verweis auf Norm und Quelle. Für eine Vertretung oder komplexe Fälle braucht es eine Anwältin oder einen Anwalt.

Fachlich geprüft von Kimia Lashani, Mitgründerin & CEO, am
Konkreten Fall prüfen lassen
Du hast eine konkrete Frage? Unser KI-Assistent gibt dir eine Einschätzung mit Quellen aus Gesetz und Rechtsprechung.
Jetzt Frage stellen
WEITERE ARTIKEL ZU SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.