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Strafrecht

Führerausweis weg bei Alkohol: wie lange?

Redaktion LAWGO·Aktualisiert am ·4 Min. Lesezeit
Strassenverkehr in der Schweiz: Wie lange ist der Führerausweis weg bei Alkohol?

Kurz gesagt: Ab 0,8 Promille wird dir der Führerausweis beim ersten Mal für mindestens 3 Monate entzogen, bei einem Vorentzug innert 5 Jahren für mindestens 6 oder 12 Monate bis hin zu einem Entzug auf unbestimmte Zeit (Art. 16c SVG). Zwischen 0,5 und 0,79 Promille gibt es ohne weiteren Verstoss und ohne Vorgeschichte eine Verwarnung, mit Vorgeschichte oder zusätzlichem Verstoss mindestens 1 Monat Entzug (Art. 16a SVG, Art. 16b SVG). Ab 1,6 Promille wird zusätzlich deine Fahreignung abgeklärt (Art. 15d SVG).

Wer in der Schweiz mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Neben einer Busse oder Geldstrafe droht auch der Entzug des Führerausweises. Doch wie lange ist der Ausweis tatsächlich weg?

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Bestimmungen finden sich im Strassenverkehrsgesetz (SVG), in der Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr und in der Verkehrsregelnverordnung (VRV).

Strafe und Ausweisentzug sind zwei getrennte Verfahren: Über die Strafe entscheiden die Strafbehörden, über den Ausweisentzug die kantonale Strassenverkehrsbehörde.

Promillegrenzen in der Schweiz

  • 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol: Ab diesem Wert gilt ein Lenker als fahrunfähig (angetrunken) (Art. 1 Alkoholgrenzwerteverordnung).
  • 0,8 Promille oder 0,4 mg/l Atemalkohol: qualifizierte Alkoholkonzentration (Art. 2 Alkoholgrenzwerteverordnung).
  • 0,1 Promille oder 0,05 mg/l Atemalkohol: Für bestimmte Personen gilt ein Alkoholverbot, namentlich für Inhaber des Führerausweises auf Probe, Lernfahrende, Begleitpersonen auf Lernfahrten, Fahrlehrer während der Berufsausübung, den berufsmässigen Personentransport, Lastwagen und schwere Fahrzeuge über 3,5 t sowie Gefahrguttransporte (Art. 2a VRV, Art. 31 Abs. 2bis SVG).

Der gemessene Atemalkoholwert genügt als Nachweis. Eine Blutprobe wird unter anderem angeordnet, wenn du eine Blutalkoholanalyse verlangst; dann ist der Blutwert massgebend (Art. 55 SVG).

Dauer des Führerausweisentzugs

Die Länge des Entzugs hängt vom Wert, der Vorgeschichte und den Umständen ab. Die gesetzliche Mindestdauer darf nicht unterschritten werden (Art. 16 Abs. 3 SVG).

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Strafrechtlich gibt es eine Busse (Art. 91 Abs. 1 SVG). Ohne weiteren Verstoss ist das eine leichte Widerhandlung: Warst du in den letzten 2 Jahren ohne Entzug und ohne andere Administrativmassnahme, wirst du verwarnt, sonst wird der Ausweis für mindestens 1 Monat entzogen (Art. 16a SVG). Kommt ein weiterer leichter Verstoss hinzu, gilt das als mittelschwere Widerhandlung mit mindestens 1 Monat Entzug (Art. 16b SVG).

  • Wiederholungstäter ab 0,8 Promille (Art. 16c Abs. 2 SVG): mindestens 6 Monate bei einem Vorentzug wegen einer mittelschweren Widerhandlung in den letzten 5 Jahren; mindestens 12 Monate bei einem Vorentzug wegen einer schweren oder zwei Vorentzügen wegen mittelschwerer Widerhandlungen in den letzten 5 Jahren; auf unbestimmte Zeit, mindestens 2 Jahre, bei zwei Vorentzügen wegen schwerer oder drei wegen mindestens mittelschwerer Widerhandlungen in den letzten 10 Jahren; für immer bei einem erneuten Verstoss innert 5 Jahren nach einem solchen Entzug.
  • Ab 1,6 Promille: Ab 1,6 Promille oder 0,8 mg/l Atemalkohol wirst du einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen (Art. 15d Abs. 1 lit. a SVG). Fehlt die Fahreignung, etwa wegen einer Sucht, wird der Ausweis auf unbestimmte Zeit entzogen (Sicherungsentzug, Art. 16d SVG).

Weitere Konsequenzen

  • Ab 0,8 Promille Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (Art. 91 Abs. 2 SVG) und ein Eintrag im Strafregister, weil es sich um ein Vergehen handelt (Art. 18 StReG).
  • Unter 0,8 Promille eine Busse; eine Übertretung wird nur ausnahmsweise ins Strafregister eingetragen, etwa bei einer Busse von mehr als 5000 Franken (Art. 18 StReG).
  • deutlich höhere Versicherungsprämien

Häufige Fragen

Ab wann gilt man in der Schweiz als fahrunfähig?

Ab 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol (Art. 1 Alkoholgrenzwerteverordnung).

Wie lange ist der Ausweis beim ersten Mal ab 0,8 Promille weg?

Mindestens 3 Monate (Art. 16c SVG). Diese Mindestdauer darf nicht unterschritten werden (Art. 16 SVG).

Was passiert bei 0,5 bis 0,79 Promille?

Eine Busse (Art. 91 SVG) und eine Verwarnung. Wurde in den letzten 2 Jahren eine Administrativmassnahme verfügt, wird der Ausweis für mindestens 1 Monat entzogen (Art. 16a SVG).

Wer darf gar keinen Alkohol trinken?

Unter anderem Neulenkende mit Ausweis auf Probe, Lernfahrende, Begleitpersonen auf Lernfahrten und Berufschauffeure. Für sie gilt ein Grenzwert von 0,1 Promille (Art. 2a VRV).

Wann wird die Fahreignung abgeklärt?

Ab 1,6 Promille oder 0,8 mg/l Atemalkohol (Art. 15d SVG).

Fazit

Die Dauer des Führerausweisentzugs bei Alkohol hängt vom Promillewert, der Vorgeschichte und den Umständen des Falls ab. Schon ab 0,5 Promille drohen Busse und Verwarnung, ab 0,8 Promille ist ein Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten unumgänglich.

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Fachlich geprüft von Kimia Lashani, Mitgründerin & CEO, am
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.