Zum Hauptinhalt springen
Erbrecht

Testament anfechten: Gründe und Fristen

Redaktion LAWGO·Aktualisiert am ·4 Min. Lesezeit
Erbschaft in der Schweiz: Kann ich ein Testament anfechten?

Kurz gesagt: Ja. Mit der Ungültigkeitsklage fichtst du ein Testament wegen Verfügungsunfähigkeit, Willensmangel, rechtswidrigem Inhalt oder Formmangel an, mit der Herabsetzungsklage eine Verletzung deines Pflichtteils (Art. 519 ZGB, Art. 520 ZGB, Art. 522 ZGB). Beide Klagen musst du innert 1 Jahr ab Kenntnis und spätestens 10 Jahre nach Eröffnung des Testaments erheben (Art. 521 ZGB, Art. 533 ZGB).

Testamente sollen Klarheit schaffen, in der Praxis führen sie jedoch oft zu Streitigkeiten. Viele Erben fragen sich, ob und unter welchen Voraussetzungen sie ein Testament anfechten können.

Gesetzliche Grundlage

Die Möglichkeit zur Anfechtung ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt:

  • Art. 519 ZGB ff.: Gründe für die Ungültigkeitsklage
  • Art. 522 ZGB ff.: Herabsetzungsklage zum Schutz der Pflichtteile

Detaillierte Informationen zu diesen Bestimmungen sind auf LAWGO.online verfügbar.

Gründe für die Ungültigkeitsklage

Ein Testament kann mit einer Ungültigkeitsklage angefochten werden, wenn (Art. 519 ZGB, Art. 520 ZGB):

  • der Erblasser bei der Errichtung nicht verfügungsfähig war, also nicht urteilsfähig oder noch nicht 18 Jahre alt (Art. 467 ZGB),
  • es aus mangelhaftem Willen hervorgegangen ist, also unter dem Einfluss von Irrtum, arglistiger Täuschung, Drohung oder Zwang errichtet wurde (Art. 469 ZGB),
  • sein Inhalt oder eine angefügte Bedingung unsittlich oder rechtswidrig ist,
  • es an einem Formmangel leidet, beim eigenhändigen Testament etwa, wenn es nicht von Anfang bis Ende von Hand geschrieben ist oder das vollständige Datum (Jahr, Monat, Tag) oder die Unterschrift fehlt (Art. 505 ZGB). Für das öffentliche Testament gelten andere Formvorschriften (Art. 499 ZGB).

Wichtig: Ein mangelhaftes Testament ist nicht automatisch nichtig. Es wird nur auf Klage hin für ungültig erklärt. Ohne rechtzeitige Klage bleibt auch ein fehlerhaftes Testament gültig. Klagen kann jede Person, die als Erbe oder Bedachter ein Interesse an der Ungültigkeit hat (Art. 519 ZGB).

Wer prüfen möchte, ob in seinem Fall solche Gründe vorliegen, findet auf LAWGO.online praxisnahe Hinweise.

Pflichtteilsschutz durch Herabsetzungsklage

Auch wenn ein Testament formell gültig ist, darf es die gesetzlich geschützten Pflichtteile nicht verletzen (Art. 470 ZGB ff.).

Konkreten Fall prüfen lassen
Du hast eine konkrete Frage? Unser KI-Assistent gibt dir eine Einschätzung mit Quellen aus Gesetz und Rechtsprechung.
Jetzt Frage stellen
  • Pflichtteilsgeschützt sind Nachkommen, der Ehegatte und die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner (Art. 470 ZGB). Eltern haben seit dem 1. Januar 2023 keinen Pflichtteil mehr.
  • Wird dieser Anspruch verletzt, können Erben mittels Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB) eine Anpassung verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 ZGB). Beispiel: Hinterlässt jemand einen Ehegatten und zwei Kinder und einen Nachlass von 400 000 Franken, erhielte der Ehegatte nach Gesetz 200 000 Franken, jedes Kind 100 000 Franken. Der Pflichtteil beträgt für den Ehegatten 100 000 Franken und für jedes Kind 50 000 Franken. Über die übrigen 200 000 Franken kann der Erblasser frei verfügen.

Ist beim Tod ein Scheidungsverfahren hängig, verliert der überlebende Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen seinen Pflichtteil, etwa wenn die Scheidung gemeinsam verlangt wurde oder die Ehegatten mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben (Art. 472 ZGB). Den Pflichtteil ganz entziehen kann der Erblasser nur bei einer Enterbung, etwa wegen einer schweren Straftat gegen ihn oder eine ihm nahe verbundene Person (Art. 477 ZGB).

Mehr zur Pflichtteilsregelung ist auf LAWGO.online erklärt.

Fristen beachten

  • Ungültigkeitsklage: 1 Jahr ab Kenntnis der Verfügung und des Ungültigkeitsgrundes, spätestens 10 Jahre ab Eröffnung des Testaments. Gegenüber bösgläubig Bedachten gilt bei Verfügungsunfähigkeit, Rechtswidrigkeit oder Unsittlichkeit eine Frist von 30 Jahren (Art. 521 ZGB).
  • Herabsetzungsklage: 1 Jahr ab Kenntnis der Pflichtteilsverletzung, spätestens 10 Jahre nach Eröffnung des Testaments. Bei Schenkungen zu Lebzeiten läuft die 10 Jahresfrist ab dem Tod (Art. 533 ZGB).
  • Als Einrede, etwa wenn du den Nachlass besitzt und herausgeben sollst, kannst du die Ungültigkeit und die Herabsetzung jederzeit geltend machen (Art. 521 ZGB, Art. 533 ZGB).

Häufige Fragen

Haben Eltern noch einen Pflichtteil?

Nein, seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Geschützt sind nur Nachkommen, Ehegatte und eingetragene Partner (Art. 470 ZGB).

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 ZGB).

Ist ein Testament ohne Datum automatisch ungültig?

Nein. Es wird nur auf Klage hin für ungültig erklärt (Art. 505 ZGB, Art. 520 ZGB).

Wann verjährt die Ungültigkeitsklage?

1 Jahr ab Kenntnis von Verfügung und Ungültigkeitsgrund, spätestens 10 Jahre ab Eröffnung (Art. 521 ZGB).

Wer darf klagen?

Jeder Erbe oder Bedachte, der ein Interesse an der Ungültigkeit hat (Art. 519 ZGB).

Fazit

Ja, ein Testament kann in der Schweiz angefochten werden, entweder durch eine Ungültigkeitsklage wegen Verfügungsunfähigkeit, Willens-, Inhalts- oder Formmängeln oder durch eine Herabsetzungsklage zum Schutz des Pflichtteils. Entscheidend sind die Gründe und die Einhaltung der Fristen.

Willst du Klarheit über deine Rechte, kannst du auf LAWGO.online eine erste Einschätzung deiner Situation einholen. Dort finden sich leicht verständliche Informationen zum Schweizer Erbrecht, praxisnahe Beispiele und Unterstützung in mehreren Sprachen.

Fachlich geprüft von Kimia Lashani, Mitgründerin & CEO, am
Konkreten Fall prüfen lassen
Du hast eine konkrete Frage? Unser KI-Assistent gibt dir eine Einschätzung mit Quellen aus Gesetz und Rechtsprechung.
Jetzt Frage stellen
WEITERE ARTIKEL ZU ERBRECHT
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.